Wichtigster Hinweis: Vorgehensweise bei Krankheitssymptomen
Wer krank ist oder Erkältungs- bzw. Covid-19-Symptome zeigt, sollte zunächst vorsorglich zuhause bleiben und die Schule nicht betreten. Ich verweise hier noch einmal auf das Schaubild des Schulministeriums, das Handlungsempfehlungen liefert und sich – in mehreren Sprachen erhältlich - über diesen Link abrufen lässt:
- Krankmeldungen bitte per Mail mitteilen an krankmeldungbvs@oberhausen.de . (Mehr zur Krankmeldung per Mail hier.)
Schulbetrieb und Lockdown ab 18.12.2020
Wichtige Hinweise in Kürze
Liebe Schulgemeinde,
offensichtlich herrscht an einigen Stellen noch Irritation darüber, was den Schulbetrieb in NRW vor dem ab Mittwoch (16.12.2020) startenden, bundesweiten harten Lockdown betrifft.
Die Schulen bleiben grundsätzlich bis 18.12.2020 geöffnet, das ist Beschluss des Landes NRW.
Die Präsenzpflicht ist ab sofort (14.12.2020) und nicht erst zum bundesweiten Lockdown ab 16.12. für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben – es muss also keine Schülerin/kein Schüler mehr in die Schule kommen. Lediglich für die Prüfungen (Klausuren und Nachschriften) in der Qualifikationsphase (Q1 und Q2) gelten Ausnahmen (s.u.).
Trotzdem gilt aber eine Schulpflicht: Die Schülerinnen und Schüler kommen dieser Schulpflicht über das Distanzlernen (über Moodle) nach. Wenn es hier technische Probleme geben sollte, kontaktieren die Schüler oder Eltern bitte ihre Lehrkräfte oder die Schule.
Wir müssen (und möchten) den Eltern der Jahrgangsstufen 5-7 ein Angebot der Vor-Ort-Beschulung vorhalten. Doch wie auch unser Ministerpräsident Armin Laschet den Eltern rät, sollten diese ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause behalten und nur dann zur Schule schicken, wenn es betreuungstechnisch nicht anders geht.
Der Cafeteria-Betrieb ist bereits eingestellt worden, es gibt also keinen Backwaren-Verkauf.
Alle außerunterrichtlichen Angebote für die Klassen 5-7 (MINT-Zusatzkurs, LRS-Förderung, Arbeitsgemeinschaften u.dgl.) fallen aus.
Der Unterricht startet im neuen Kalenderjahr – nach jetzigem Planungsstand - wieder ab dem 11.01.2021.
Noch ein Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 5-7 momentan sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht eingesetzt sind. Wegen der Doppelbelastungen kann es dazu kommen, dass Aufgaben und Materialien in Moodle zwangsläufig zeitverzögert eingestellt werden.
Regelungen im Schulbereich
Liebe Schulgemeinde,
vor dem Hintergrund der soeben bei mir eingegangenen SchulMail des Schulministeriums verfahren wir an unserer Schule folgendermaßen:
- Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, 18.12.2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
- Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz […].
- An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
(SchulMail vom 13.12.2020, 19.09 Uhr)
Somit ergibt sich – im Gegensatz zum vergangenen Freitag - die Situation, dass nunmehr alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule von der Präsenzpflicht befreit sind. Vor diesem Hintergrund ist es weder zielführend noch verhältnismäßig, dass Prüfungen für die Jahrgangsstufen 5-10 (EF) durchgeführt werden. Mit anderen Worten: Alle Klassenarbeiten, mündlichen Prüfungen und Klausuren der Klassen 5 bis einschließlich 10 werden vor den Weihnachtsferien ausgesetzt. Ob, wie und zu welchem Zeitpunkt diese nachgeholt werden, muss nach den Weihnachtsferien geklärt werden. Hier muss ohnehin die Entwicklung der Corona-Pandemie im Ganzen berücksichtigt werden.
Die Klausuren und mündlichen Kommunikationsprüfungen in der Jahrgangsstufe Q1 und Q2 sowie die ausstehenden Nachschriften finden statt! Diese Vorgehensweise ist auch mit unseren Koop-Schulen, dem Elsa-Brandström-Gymnasium sowie dem Heinrich-Heine-Gymnasium, abgestimmt.
Die Kursteilnehmer der Q1 und Q2 erscheinen gezielt zur Prüfung, indem sie direkt (und maximal 10 Minuten vor Klausur-/Prüfungsbeginn) zum Prüfungs- bzw. Vorberitungsraum kommen und dort gezielt ihren Platz einnehmen. Unmittelbar nach der Prüfung verlassen sie wieder unverzüglich das Schulgebäude und -gelände.

Aufhebung der Präsenzpflicht für unsere Jahrgänge 5-7
Wie bereits oben erwähnt, hat sich die gegenwärtige Situation für die Jahrgangsstufen 5-7 im Vergleich zum vergangenen Freitag insofern gespiegelt, als auch hier die Präsenzpflicht nunmehr aufgehoben ist. Während am Freitag noch der Präsenzunterricht die Regel war und Kinder hiervon schriftlich abgemeldet werden mussten, gilt ab Montag nun offensichtlich der Distanzunterricht als Regelfall - Eltern sei hier, so die SchulMail vom Sonntagabend, die Teilnahme am Präsenzunterricht freigestellt.
Da weiterhin Schulpflicht besteht, bitte ich Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgänge 5 bis 7, Ihre Kinder in Form einer kurzen Mail an das Schulsekretariat über die Abmeldung vom Präsenzunterricht zu informieren. Dies erleichtert uns den Überblick und stellt sicher, dass wir über den "Beschulungsstatus" Ihres Kindes zuverlässig informiert sind. Nutzen Sie hierfür bitte ausnahmsweise das Funktionspostfach krankmeldungbvs@oberhausen.de, damit das Haupt-Mailpostfach der Schule nicht überlastet wird. Sehen Sie bitte von telefonischen Abmeldungen ab!
Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis – dass wir uns gegenwärtig in einer Jahrhundertkrise befinden, spüren wir auch im Schulalltag massiv.
Bleibt/Bleiben Sie gesund und nervenstarkt,
das wünscht Ihnen und euch herzlich
Ihr / euer Schulleiter
Sascha Reuen
Generelle Maskenpflicht im Umfeld unserer Schule (27.11.2020)
Kurzfristig verabschiedete Maßnahme des Schulträgers
Liebe Schulgemeinde,
seitens des Schulträgers bin ich darum gebeten worden, über die seit dem heutigen Freitag, 27.11.2020, und bis (zunächst) 30.11.2020 gültige Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im Umfeld des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums zu informieren. Diese besagt im Wesentlichen:
Innerhalb der Bereiche im Umfeld des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums, die in dem als Anlagen 1 (siehe rechts) zu dieser Allgemeinverfügung genommenen Plan durch Schraffur kenntlich gemacht sind, besteht die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 CoronaSchVO. Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht in den vorgenannten Bereichen außerhalb der Schulferien und gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Wenngleich diese Regelung zunächst bis zum 30.11.2020 befristet ist, gehe ich von einer Verlängerung dieser Maßnahme bis zu den Weihnachtsferien aus. Über alle Neuigkeiten werde ich Sie und euch hier unverzüglich informieren.
Ich bitte um unbedingte Beachtung und Einhaltung dieser Verfügung und grüße Sie und euch herzlich
Euer Schulleiter
Sascha Reuen (27.11.2020)
"Corona-Regelungen" ab Montag, 26.10.2020
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die sich aus der ab Montag, 26.10.2020, gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) ergeben:
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; neu ist, dass alle Schülerinnen und Schüler auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
- Für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort.
- Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
- Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.
Weitere Regelungen und Hinweise enthält der aktuelle Schulgemeindebrief vom 23.10.2020.

Schulinterne Hygienekonzepte und Orientierungshilfen zum Download
- Konzept für das Fach Sport
- Konzept für das Fach Musik
- Hygienekonzept Mensa
- Konzept für die Naturwissenschaften
- Hilfestellung und Orientierung bei Verdachtssymptomen COVID-19 und Erkrankungen
- Info-Blatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: „Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende“



